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Einkommensteuer,Kryptomining,Besteuerungszeitpunkt

Wir haben einen Mandanten (Wohnsitz im Inland und unbeschränkt steuerpflichtig), der betreibt Kryptomining und wird für diese Leistung in Bitcoin oder anderen Coins bezahlt. Diese Coins werden dann auf seinem Wallet gutgeschrieben. Nach dem Verkauf an der Börse erhält er dafür Euros, die er sich dann auf sein normales Konto auszahlen lässt. Ab welchem Zeitpunkt ist der Umsatz ertragsteuerrechtlich zu berücksichtigen? Sind diese Verkäufe umsatzsteuerpflichtig? Abwandlung: Was ist, wenn er zusätzliche Coins kauft und diese in Summe handelt und verkauft? Wie ist dies umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich zu würdigen?
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