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Einkommensteuer,Notwendiges Betriebsvermögen,Häusliche Arbeitszimmer

Mein Mandant ist als Bauingenieur selbständig tätig. Er hat in seinem Einfamilienhaus (Eigentümer er selbst und seine Ehefrau je zur Hälfte) ein Arbeitszimmer, anteilige Wohnfläche 19 %. Der Verkehrswert des Hauses beträgt aktuell ca. 400.000 €. Als Kosten für das Arbeitszimmer wurden anteilige Energiekosten, Grundsteuer und Gebäudeversicherung geltend gemacht. Abschreibung wurde nicht geltend gemacht. Frage: Ist dieses Arbeitszimmer notwendiges Betriebsvermögen?
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