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Künstlerische Darbietung,Ermäßigter USt-Satz

Ein selbständiger Regisseur erbringt eine Leistung gegenüber einer GmbH, welche wiederum eine Tätigkeit für das öffentlich rechtliche Fernsehen erbringt. Er schreibt eine Rechnung mit der Leistungsbeschreibung "Editor" und einem Umsatzsteuersatz von 19%. Jetzt schreibt ihm der Geschäftspartner folgendes: "Danke dir für die Rechnung! Eine Anmerkung dazu: Weil du künstlerisch gearbeitet hast, müsstest du 7% MwSt. statt den 19% ausweisen. Hintergrund ist der, dass wir eine umfangreiche Umsatzsteuerprüfung hatten, die zu dem Ergebnis kam, dass alle Dienstleister, die kreativ „unterwegs“ sind, ihre Rechnungen mit dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7% stellen müssen" Welcher Steuersatz ist rechtssicher anzuwenden?
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