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Energetische Sanierung,§ 35c EStG

Der Mandant möchte gerne energetische Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen und die Kosten in seiner Einkommensteuererklärung gemäß § 35c EStG geltend machen. Die Voraussetzungen dafür liegen alle vor. Das Fachunternehmen wird auch eine ordnungsgemäße Bescheinigung dazu ausstellen. Der Mandant möchte das Material für die energetischen Maßnahmen separat von einem anderen Fachunternehmen erwerben. Kann der Mandant trotzdem die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen? Muss das Fachunternehmen bzgl. dem Material dann auch eine ordnungsgemäße Bescheinigung ausstellen?
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