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Kapitalertragsteuer,Dauerüberzahler,Abstandnahme Steuereinbehalt

Eine GmbH ist an einer AG beteiligt und hat eine sehr hohe Ausschüttung mit entsprechendem Kapitalertragsteuerabzug erhalten. Ich fürchte, das kann erst in der Steuererklärung 2023 geltend gemacht werden. Gibt es eine andere Möglichkeit, sich vorzeitig die Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen? Die Beteiligung ist über 50 %, so dass in jedem Fall die Ausschüttung zu 95 % steuerfrei ist und es insoweit zu einer Steuererstattung kommen wird. Auch die anderen Einkünfte sind im Wesentlichen Kapitalerträge, bei denen ein Abzug von Kapitalertragsteuer erfolgt. Andere Tätigkeiten, die zu einem steuerpflichtigen Ergebnis führen, gibt es in der GmbH nicht.
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