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Unbeschränkte Steuerpflicht,DBA Frankreich,Ehegatten

Meine Mandanten sind glücklich verheiratet, leben aber aus privaten Gründen räumlich getrennt. Der Ehemann lebt in Deutschland und betreibt hier als Einzelunternehmer eine Handelsvertretung, die Ehefrau ist Französin, lebt in Frankreich und bezieht eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung. Die Ehefrau hat sich 2021 in Deutschland abgemeldet und ist seitdem mit erstem Wohnsitz in Frankreich gemeldet. Laut Auskunft der französischen Steuerverwaltung wird die deutsche Rente in Frankreich versteuert. Wie werden die Eheleute in Deutschland veranlagt und wie sind die Einkünfte zu erklären?
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