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Denkmaleigenschaft bei Gebäuden,Absetzungen nach § 7 i EStG

Wir haben einen Mandaten der einen Antrag auf Ausstellung einer o.g. Bescheinigung gestellt hat. (beim Landratsamt) Unser Mandant ist selbst Eigentümer des Gebäudes. Die Maßnahmen wurden im Zeitraum vom 2021 - 2023 an einem Kulturdenkmal gem. §§2, 12 Denkmalschutzgesetz durchgeführt. Nun meine Frage: Ist in diesem Zusammenhang etwas in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen? Wenn ja, für welches Jahr? Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung erfolgte nach Abschluss der Arbeiten im Jahr 2023.
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