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Erhaltungsaufwand,Herstellungskosten

Unser Mandant A GmbH betreibt mehrere Pflegeheime. In einem Pflegeheim wurde im Jahr 2022 die vorhandene Heizung durch eine neue Holzpelletheizung sowie Wärmepumpen ausgetauscht. Die neue Heizung stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber der alten Heizungsanlage dar. Das Gebäude wurde von der A GmbH schon vor Jahren angeschafft und gehört zum Betriebsvermögen. Frage: Handelt es sich bei dem Austausch der Heizung um sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand oder um nachträgliche Herstellungskosten bzw. um ein selbstständiges Wirtschaftsgut? Unseres Erachtens nach liegt bei der Heizungssanierung/Modernisierung sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand vor.
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