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Einkommensteuer,IAB,Schädliche Verwendung

Unternehmer U hat in einem neu gegründeten Einzelunternehmen im Jahr 2021 einen IAB von 200 T€ geltend gemacht. Im Jahr 2023 investiert er entsprechend 400 T€. Er gründet eine UG & Co. KG und überträgt jetzt zum Buchwert vom Einzelunternehmen in die neue UG & Co. KG. Ist dieser Vorgang schädlich und zieht die Auflösung des IAB im Jahr 2021 nach sich oder kann im neuen Betrieb unschädlich fortgeführt werden?
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