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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,Paritätisches Wechselmodell,Konkurrenzklausel

Unser Mandant lebte in 2021 dauernd getrennt, Scheidung folgte in 2022. Seine Tochter ist bei ihm gemeldet, lebt aber abwechselnd im Wochenmodel bei ihm und seiner (Ex-)Frau. Er möchte den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen. Steht ihm dieser trotz Wochenmodell zu?
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