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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Mein Mandant ist Tischler und möchte auf seiner Werkstatt (Betriebsvermögen) eine PV-Anlage errichten. Den Strom will er vorwiegend selbst abnehmen. Frage: Können die Kosten für die Anschaffung und Wartung der PV-Anlage als Betriebsausgaben abgesetzt werden, oder greift auch hier die Neuregelung für die Ertragsteuerfreiheit von kleinen PV-Anlagen?
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