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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Anwaltskosten

Bei einer GbR (Gewerbebetrieb) mit zwei Gesellschaftern geht Gesellschafter A in die Privatinsolvenz. Die GbR wird hierdurch aber nicht aufgelöst (sagen Anwälte, bitte als gegeben annehmen). Gesellschafter B wird vom Insolvenzverwalter des Gesellschafters A aufgefordert, eine Abfindung zu zahlen, da die GbR beendet sei. Gesellschafter B wehrt sich dagegen und es fallen hierfür Rechtsanwaltskosten an. Im Ergebnis wird keine Abfindung bezahlt und die GbR besteht weiter. Zwei Varianten: – Die GbR zahlt die Rechnung. – Gesellschafter B zahlt die Rechnung. Wie steht es mit der Abziehbarkeit der Rechtsanwaltskosten als Betriebsausgabe?
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