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Altersvorsorge,Außerordentliche Einkünfte,EStG

Eine betriebliche Rentenversicherung wurde über 20 Jahre eingezahlt und soll nun kapitalisiert als Einmalzahlung ausbezahlt werden, anstatt als Rente über die übrige Lebenserwartung. Frage: Stellt diese Einmalzahlung außergewöhnliche Einkünfte dar, die als zusammengeballter Arbeitslohn durch die Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG begünstigt sind?
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