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Kindergeld,KInderfreibetrag

Der Steuerpflichtige vergaß für sein Kind im Jahr 2021 Kindergeld, welches ihm zustand, zu beantragen. Das Finanzamt unterstellt, da er den Anspruch hatte, Kindergeld erhalten zu haben. Somit hat am Ende der Steuerpflichtige weder Kindergeld noch einen KInderfreibetrag erhalten. Zu dieser Problematik sind FG-Verfahren anhängig (ggf. schon abgeschlossen?). In einem Kommentar wurde zum Antrag auf den Kinderfreibetrag aus Billigkeitsgründen geraten. Was empfehlen Sie, wie ist der rechtliche Stand der Dinge?
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