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Zufluss von Pachteinnahmen,§ 11 EStG

Sachverhalt: Mein Mandant N hat einen Hof. Auf einem alten Silo befindet sich eine Antenne, die an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet wird. Die Verpachtung erfolgt mit Umsatzsteuer. Nun soll eine Vereinbarung getroffen werden, dass die monatliche Pacht für die nächsten 30 Jahre in einer Summe in 2023 gezahlt wird. Im Vertrag soll der genaue Zeitraum festgehalten werden, für den die Miete im Voraus gezahlt wird. Gleichzeitig wird dafür eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Fragen: 1. Kann die Zahlung als Einnahme auf den Zeitraum von 30 Jahren verteilt werden? 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Verteilung auf 30 Jahre möglich ist?
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