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Arbeitseinkommen,Vermächtnis

Unser Mandant war beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer eines Unternehmensverbundes. Der Verbund besteht aus einer Holding, die eine Vielzahl von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hält. Im Testament wird dabei von "Betrieben" gesprochen. Im Testament ist ein "Vermächtnis für Mitarbeiter" enthalten. Dazu steht im Testament, Zitat: "Die Mitarbeiter aus nachfolgend aufgeführten Betrieben sollen Geldvermächtnisse erhalten. Ich möchte mich damit für die menschlich intensive und schöne Zusammenarbeit bedanken." Im Weiteren werden im Testament dann die einzelnen Betriebe ausgeführt mit der entsprechenden Summe des Vermächtnisses pro Betrieb. Der Erblasser macht dann noch Ausführungen wie die Vermächtnissumme pro Betrieb jeweils entsprechend der Betriebszugehörigkeit auf die Mitarbeiter aufgeteilt werden soll. Hier stellt sich nun die Frage, ob der ehemalige "Konzernchef" die Vermächtnisse an die Vielzahl von Mitarbeitern als Privatperson zuwenden kann d.h. der Tatbestand unter das ErbStG fällt oder es sich um Arbeitslohn mit entsprechender Verbeitragung handelt? Bei einem im Testament benannten Betrieb handelt es sich um das Unternehmen der Ehefrau. Der "Konzern" bezog hier regelmäßig Dienstleistungen. Wie ist das Vermächtnis für diese Mitarbeiter zu beurteilen d.h. Arbeitslohn oder nicht?
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