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Niederländische Einkünfte,Änderung ESt-Bescheid,§ 1 EStG

Familie D wohnt seit mehreren Jahren in den Niederlanden bevor sie zum 01.04.2018 nach Bremen zurückkehrt und den Wohnsitz wieder nach Deutschland verlagert. Im Jahr 2018 erzielt Herr D bis zum 31.03. Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit aus den Niederlanden und ab dem 01.04. bis zum 31.12. aus Deutschland. In der Steuererklärung des Jahres 2018 (abgegeben im März 2019) werden die Einkünfte aus den Niederlanden nicht deklariert. Im Oktober 2023 erlässt das FA Bremen einen Korrekturbescheid und unterwirft die niederländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Ist die Korrektur des Bescheides für das Jahr 2018 sachgerecht?
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