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GmbH-Anteile,Betriebsvermögen Einzelunternehmer,§ 4 Abs. 1 EStG

A und B sind zu je 50% an der AB-GmbH beteiligt. A und B führen daneben jeweils ein Einzelunternehmen. Die Einzelunternehmen führen Leistungen an die AB-GmbH aus, die für deren Geschäft wesentlich sind. Fragen: 1.) Stellen die GmbH-Anteile bei A und B jeweils notwendiges Betriebsvermögen der Einzelunternehmen dar? 2.) Wenn A die Geschäftsbeziehungen zur AB-GmbH einstellt, führt dies zur Zwangsentnahme der Beteiligung? 3.) Kann die Beteiligung an der AB-GmbH gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen? 4.) Würde sich die steuerliche Einschätzung ändern, wenn die GmbH-Beteiligung unter 50% läge? Vielen Dank. Küpper (UBK)
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