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Investitionsabzugsbetrag,Wohnmobil,Angemessenheit,§ 7g EStG

Liebes Expertenteam, zu folgendem Sachverhalt hätten wir gerne eine zweite Meinung: Mandant A ist freiberuflich als Unternehmensberater tätig. Aufgrund eines größeren Auftragsverlustes wurden kurzzeitig Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. In diesem Zeitraum wurden keine Umsätze aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt. Aus der ersten Zeit der selbstständigen Tätigkeit besteht noch ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Nach dieser kurzen Zeit der Angestelltentätigkeit werden wieder größere Umsätze aus der selbstständigen Tätigkeit erzielt (+ 200.000 € Umsatz). Da im Rahmen für die selbstständige Tätigkeit ein Büro benötigt wird und zusätzlich aber viele Reisen zu den Kunden vor Ort nötig sind wurde ein Wohnmobil gekauft. Aufgrund des Kaufpreises von ca. 400.000 € gehört es eher der Luxusklasse an (Annahme: ein Wohnmobil, dass den betrieblichen Zweck abdecken würde, wäre ohne Luxusvariante auch für 200.000,00 € erhältlich). Für das Wohnmobil wird ein Fahrtenbuch geführt und für Übernachtungen beim Kunden vor Ort genutzt, so dass keine Hotel- und sonstigen Reisekosten anfallen. Sofern im weiteren davon ausgegangen wird, dass das ordnungsgemäß geführte Fahrtenbuch eine betriebliche Nutzung von mehr als 90% betriebliche Nutzung ausweist und die weiteren Voraussetzungen des § 7g EStG vorliegen, ergeben sich insgesamt folgende Rückfragen: 1.) Kann für die Anschaffung dieses Fahrzeuges eine Investitionsrücklage gebildet werden bzw. die bestehende Investitionsrücklage verwendet werden? 2.) Könnten aufgrund der Luxusvariante des Wohnmobils, Kosten der privaten Lebensführung gegeben sein oder sonstige nichtabzugsfähige Betriebsausgaben? 3.) Falls Frage 2.) mit ja zu beantworten wäre; gibt es Kriterien um abgrenzen zu können, ab wann Kosten der privaten Lebensführung gegeben sind?
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