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Photovoltaikanlage,Sonderabschreibung,§ 7g EStG

Ich bin gerade dabei, bei einer Mandantin mit einer PV-Anlage aus dem Anschaffungsjahr 2018 für 2021 letztmalig eine Gewinnermittlung zu erstellen. Diese Anlage wird ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ertragsteuerfrei, und zwar nicht, weil diese Anlage entnommen wird, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht, und der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Der Eigenverbrauch liegt dabei im Schnitt bei 30 %. Kann ich für diese Anlage im Jahr 2021 noch eine Sonderabschreibung geltend machen? Eine Umsatzsteuererklärung wird ab 2022 auch weiterhin eingereicht.
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