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IAB für PV-Anlage,Kj. 2021,§ 3 Nr. 72 EStG n.F.,Gewinnerzielungsabsicht,Nachweis durch Totalüberschussprognose

Meine Mandantin baut im Jahr 2023 eine Photovoltaikanlage. Sie hat eine Leistung von 27 kW/p. Die Überschussprognose für die nächsten 20 Jahre ist eindeutig positiv. Die Einkünfte werden nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sein. Im Jahr 2021 habe ich einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Höhe von 14.000 € gebildet. Das Finanzamt gewährt diesen nicht mit folgendem Hinweis: Laut BFH-Beschluss vom 22.12.1987, BStBl. II 1988 S. 234; BFH-Urteil vom 13.10.2009, BFH/NV 2010 S. 168 können bei vorläufigen Steuerfestsetzungen Verluste zunächst steuerlich berücksichtigt oder unberücksichtigt bleiben. Bei einer von vornherein über einen langen Zeitraum verlustbringenden Tätigkeit sind die Verluste vorerst nicht zu berücksichtigen. Dieses ergeht auch zum Schutz des Steuerbürgers, da im Rahmen einer positiven Liebhaberei-Prüfung bereits berücksichtigte Verluste rückgängig gemacht werden müssten. Diese würde zu einer erheblichen, steuerlichen Belastung führen. Könnte sich eine Anerkennung des Investitionsabzugsbetrags mit der Totalüberschussprognose ergeben?
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