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Im Jahr 2006 wurde ein LuF-Betrieb sowie eine Metzgerei mit Gasthof auf die beiden Töchter übertragen - begünstigt, da alles Betriebsvermögen. Jetzt - bei Erstellung der Grundsteuererklärungen - wurde erkannt, dass eine Flurnummer (ein Weihergrundstück, aus dem früherer Eis für die Gaststättenkeller entnommen wurde, jetzt als Fischweiher verpachtet ist) damals im Notarvertrag nicht aufgeführt war, die aber auch in keinem Anlageverzeichnis geführt war, und damit auch nicht mit übertragen wurde. Die Übertragung damals beinhaltete aber auch nicht den gesamten Grundbesitz des Übergebers, es wurden 2 weitere Grundstücke nicht übertragen. Wenn nun eine Übertragung im Rahmen einer Nachtragsurkunde nachgeholt wird, welche der folgenden Szenarien wären denkbar? 1. Der Weiher wird nachträglich dem Betriebsvermögen des Gasthofs (oder LuF wg. Fischweiher?) zugeordnet, die Nachtragsurkunde hat zur Folge, dass diese Übertagung in die Begünstigung von damals "einfließt". 2. Das Finanzamt qualifiziert den Weiher als mit Übergabe entnommen und setzt ggf. einen Entnahmegewinn beim Übergeber an. Bei den Töchtern ist eine Schenkung von nicht begünstigtem Vermögen zu versteuern (sofern über SchenkSt-Freibetrag) im Zeitpunkt -> 2a. damals und damit dem Wert damals zuzurechnen -> 2b. jetzt (evtl. Urkunde ohne Bezug auf damals?)
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