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Nießbrauchsvorbehalt,Aufschiebende Bedingung

Ein Mandant von uns ist in 2022 verstorben. Wir erstellen zur Zeit die Erbschaftsteuererklärung. Erben sind die Kinder. Die überlebende Ehefrau ist nicht Erbin und macht auch keinen Pflichtteil geltend. Der Mandant hatte bereits in 2007 Grundstücke an seine Kinder übertragen und sich jeweils den Nießbrauch vorbehalten. Für den Falle seines Todes geht das Nießbrauchsrecht auf seine Frau über. Mit dem Tod ist nun diese aufschiebende Bedingung eingetreten. In den Schenkungsteuererklärungen im Jahre 2007 war dieser Zuwendungsnießbrauch nicht berücksichtigt. Wir sind uns nicht im Klaren, welche Erklärungen jetzt abzugeben sind. Für die Kinder muss wohl ein Antrag auf Änderung der ursprünglichen Schenkungsteuerbescheide gestellt werden um die Belastung aus dem Zuwendungsnießbrauch zu berücksichtigen. Wir würden den Nießbrauch dann mit den heutigen Werten bewerten, oder müssen die damaligen Werte zu Grunde gelegt werden? Wie wird der Zuwendungsnießbrauch bei der überlebenden Ehefrau erklärt? Wird dieser Vorgang im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung miterfasst, oder ist eine separate Schenkungssteuererklärung für diese, mit dem Tod eingetretene, Zuwendung zu erklären?
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