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§ 16 ErbStG,Adoption,leibliche Eltern

Unsere Mandantin wurde als Erwachsene von ihrer Tante adoptiert und hat mittlerweile von der Tante bereits geerbt. Jetzt liegt die leibliche Mutter von unserer Mandantin im Sterben. Hier ist sie zu gleichen Anteilen wie ihre Geschwister als Erbin angegeben. Wird der steuerliche Freibetrag von 400.000 € erneut in voller Höhe gewährt?
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