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Gemeinschaftsdepot,Zuwendung,Eheleute

Ein Vater möchte seinem Sohn aus einem Depot Wertpapierpositionen per Schenkung übertragen. Das Depot ist ein Gemeinschaftsdepot mit der Ehefrau und Mutter des Sohns (also güterrechtlich 50/50). Die Mutter ist mit dieser Schenkung natürlich einverstanden, allerdings sind die Freibeträge ihrerseits an den Sohn aufgebraucht. Kann der Vater einfach Depotpositionen aus dem Gemeinschaftsdepot an den Sohn übertragen und in einer Schenkungsteuererklärung deklarieren, dass diese von ihm allein kommen, oder würde das Finanzamt (auch durch Meldung der depotführenden Bank indiziert) davon ausgehen, dass entsprechend 50 % von seiner Mutter kommen? Falls dem so ist, sehe ich zwei Möglichkeiten, das zu „heilen“: Die Mutter schenkt ihren Anteil an dem Depot zuerst an den Vater, er dann weiter an den Sohn (Kettenschenkung – meines Wissens nach steuerlich in Ordnung). Diese Lösung ist in unseren Augen eher ungünstig, da dadurch die Freibeträge der Mutter an den Vater tangiert werden. Alternative 2: Die entsprechenden Depotpositionen werden glattgestellt und auf ein normales Girokonto transferiert. Dann wird anstatt der Wertpapiere der entsprechende Geldbetrag von dem Vater an den Sohn geschenkt. Ist diese Lösung gangbar? Muss das Girokonto, von dem die Schenkung erfolgt, dann allein auf den Namen des Vaters lauten (was ich annehme), oder kann dies ein Gemeinschaftskonto sein? Oder gibt es ggf. einen einfachen anderen Weg, das Vermögen ohne Steuerbelastung zu übertragen?
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