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junges Verwaltungsvermögen,Wohnungsvermietungsgesellschaft,Einlage Immobilien

Mein Mandant hat aus seinem bisher im Privatvermögen gehaltenen Immobilienbestand etwa 350 Wohnungen in eine zu diesem Zweck gegründete GmbH & Co. KG gewerblicher Prägung eingelegt. Grund der Gesellschaftsgründung und der Einlage der Wohnungen ist die anschließende Übertragung der Gesellschaftsanteile der KG im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Kinder unter Nutzung des Vollverschonungsabschlags. Gehe ich Recht in der Annahme, dass die Übertragung der Gesellschaftsanteile an die Kinder erst 2 Jahre nach dieser Einlage erfolgen darf, da es sich bei den Wohnungen in diesem Zeitraum um junges Verwaltungsvermögen handelt?
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