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Optionsverschonung,Antragstellung,Nichterfüllung der Voraussetzungen

Vater hat sein Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft mbH auf seine beiden Kinder übertragen. Es lag ein klassische Betriebsaufspaltung vor, die Besitzgesellschaft hat ein Grundstück an die BetriebsgesellschaftmbH verpachtet, die GmbH-Anteile der Betriebsgesellschaft waren Betriebsvermögen. Die beiden Kinder gründeten eine GbR, die Übertragung der GmbH-Anteile und des Grundstücks erfolgte in das Gesamthandsvermögen. Wenn der Antrag von beiden Kindern auf Optionsverschonung gestellt wird und sich später herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen für eine volle Verschonung doch nicht vorliegen, greift dann die Regelverschonung oder führt dies aufgrund der Unwiderruflichkeit des Optionsantrage zu einer vollen Steuerpflicht aufgrund des Urteils vom 26. Juli 2022 (BFH II R 25/20)?
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