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Nießbrauch,Verzicht,§ 25 ErbStG alte Fassung

Übertragung einer Wohnung Mutter auf Sohn 100 % im Jahr 1998 gegen Nießbrauchsvorbehalt. Mutter verzichtet im Jahr 2022 auf den Nießbrauch (Kapitalwert ca. 90.000 €). Vorschenkung in den letzten zehn Jahren (hier 2018) Mutter an Sohn i.H.v. 400.000 €. Frage: Da der Nießbrauch im Jahr 1998 (wohl) nicht als Gegenleistung den Erwerb gemindert hat (Recht vor Reform 2009), ist der Verzicht auf den Nießbrauch im Jahr 2022 nicht schenkungsteuerpflichtig, korrekt?
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