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Land- und Forstwirtschaft,§§ 13a,13b ErbStG

Mein Mandant soll einen LuF-Betrieb schenkungsweise übertragen bekommen, bestehend aus Wirtschaftsteil und Wohnteil. Es ist geplant, evtl. eine landwirtschaftliche Maschinenhalle in den kommenden zwei bis drei Jahre zu Wohnraum umzubauen. Ist diese Nutzungsänderung schädlich für die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG, auch wenn dort nur auf die Veräußerung Bezug genommen wird? Oder ist das unter dem Punkt subsumiert, dass die neuen Wohnflächen dem Betrieb der LuF nicht mehr (in der Form wie bisher) dienen?
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