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Steueranrechnung,Luxemburg,§ 21 ErbStG

Unser Mandant (Wohnort Deutschland) hat von seinem Bruder (Wohnort zum Todestag Luxemburg) eine Immobilie (870.000 €) und Wertpapiere und Bargeld (400.000 €) geerbt. Er hat in Luxemburg 247.000 € Erbschaftsteuer bezahlt. Jetzt stellt sich die Frage der Besteuerung in Deutschland. Erbschaftsteuerpflicht? Wenn ja, mit was wird die Immobilie bewertet, Verkehrswert? Wird die Steuer von Luxemburg angerechnet, oder wird diese als Verbindlichkeit in Deutschland berücksichtigt?
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