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Erbfall ? Schweden,Umfang der Steuerpflicht,§ 2 ErbStG

Eine deutsche Staatsangehörige lebt seit den siebziger Jahren in Schweden und unterhält in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz. Sie bezieht lediglich eine deutsche Rente, die nach Schweden überwiesen wird. Diese Rente wird vom deutschen Finanzamt besteuert (Einkommensteuer). Das gesamtes Vermögen befindet sich in Schweden. Es besteht ein schwedisches Testament, schwedisches Erbrecht ist anwendbar. Nach den hier vorliegenden Informationen wurde die Erbschaftsteuer in Schweden vor geraumer Zeit abgeschafft. Die deutsche Staatsangehörige ist im Oktober 2022 verstorben und hat neben zwei Vermächtnissen für schwedische Einrichtungen vier Verwandte als Erben eingesetzt, welche ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Müssen diese deutschen Erben für den aus Schweden zu erwartenden Nachlass in Deutschland eine Steuererklärung abgeben und sind diese Erben trotz der in Schweden abgeschafften Erbschaftsteuer in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig?
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