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unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht,Ausland,Anrechnung

Die Steuerpflichtige U ist in 2022 in ihrem Ferienhaus in Spanien verstorben. Letzter Wohnsitz von U und gewöhnlicher Aufenthalt war in Deutschland. U hat zwei Kinder (den Sohn S und die Tochter T). U hatte Vermögen in Spanien und in Deutschland. Es gibt ein Testament von U, wonach diese dem Sohn S das spanische Vermögen vererbt. Bezüglich des deutschen Vermögens hat der Sohn S die Erbfolge ausgeschlagen, so dass S an dieser Erbfolge nicht beteiligt ist. S hat seinen Wohnsitz in Polen. S erbt ausschließlich spanisches Vermögen von seiner Mutter U, welche allerdings Wohnsitz in Deutschland hatte. Muss nun S mit Wohnsitz in Polen bezüglich des spanischen Vermögens in Deutschland eine Erbschaftsteuererklärung abgeben und ggf. – falls die Freibeträge überschritten sind – Steuern bezahlen? Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
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