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Grundstück,Verwaltungsvermögen,Nutzungsüberlassung an Dritte

Unser Mandant ist 100%iger Kommanditist einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, welche eine Fabrikhalle (alleinige wesentliche Betriebsgrundlage) an einen fremden Dritten verpachtet (Pachtverhältnis endet am 31.12.2022). Er möchte seine Anteile steuerbegünstigt auf seinen Sohn übertragen. Ich habe vor Kurzem von einer Gestaltung gehört, bei welcher bei leerstehenden Vermietungsobjekten nicht von Verwaltungsvermögen auszugehen ist. Könnte es daher ratsam sein, dass Objekt nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zu vermieten und dann auf den Sohn zu übertragen? Haben Sie von diesem Ansatz schön gehört?
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