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Schenkung,Vorbehaltsnießbrauch,Darlehensübernahme

Ein Ehemann überträgt seiner Ehefrau ein Mietobjekt unter Vorbehaltsnießbrauch. Der Mietertrag, den der Ehemann auch nach der Übertragung vereinnahmt, beträgt ca. 10.000 € jährlich. Das Objekt ist noch mit einem Darlehen von 400 T€ belastet. In dem Übertragungsvertrag wird festgehalten, dass die Ehefrau ihren Ehemann von den monatlich zu zahlenden Zinsen und Tilgungen (Erfüllungsübernahme) freihält. Diese belaufen sich auf ca. 12.000 € jährlich. Wie ist die Erfüllungsübernahme schenkungsteuerlich zu behandeln? a) Fällt eine Schenkung bei Zahlung an? b) Muss der Erfüllungsbetrag bis zum Ende der Laufzeit des Darlehens schenkungsteuerlich berücksichtigt werden?
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