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§ 14 ErbStG,Nacherbschaft

Mein Mandant hat von seinem Vater im Jahr 2004 geerbt. Bei diesem Erbe gab es ein Testament, bei dem die Schwester einen Teil des Vermögens als Vorerbin erhalten hat. Mein Mandant wurde als Nacherbe eingesetzt. Wenn er den Antrag nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG stellen würde, wäre dann der Freibetrag, den er im Jahr 2004 im Verhältnis zu seinem Vater „verbraucht“ hat, weg oder würden ihm wieder 400.000 € Freibetrag zustehen?
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