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Lohnsumme,vorgelagerter Verkauf,Gestaltungsmißbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandanten A und B sind 50 % Anteilseigner einer GmbH & Co. KG, die ein Betriebsgrundstück und Beteiligungen an 2 Kapitalgesellschaften besitzt. B möchte nun seinen Anteil an seinen Bruder A übertragen, die Befreiungsvorschrift des § 13a ErbstG soll in Anspruch genommen werden. Kritisch könnte in Zukunft die Lohnsummenregelung auf Grund wirtschaftlicher notwendiger Entlassungen werden. Die beiden in der KG enthaltenen Kapitalgesellschaften sind sehr unterschiedlich. Eine GmbH -C- beschäftigt über 100 Mitarbeiter und berechnet dies der anderen GmbH -D- mit einem angemessen Stundensatz. GmbH C ist faktisch nichts wert und erzielt auch keine Gewinne, beschäftigt aber die meisten Mitarbeiter. GmbH D ist sehr ertragreich und hat einen Wert von über 5 Mio Euro. Gem. § 13a Abs. 3 Satz 11 ErbstG findet wohl eine Zusammenrechnung der Lohnsummen aller Gesellschaften statt. Um dies nun zu vermeiden, sollen im Vorfeld die Anteile an der GmbH C von B an zu einem angemessen, geringen Preis an seinen Bruder A verkauft werden. Diese Anteile sind damit nicht in der Schenkungsmasse enthalten. Ist diese Vorgehensweise möglich? Ertragsteuerlich entstand die KG in 2018 aus einer Betriebsaufspaltung. Die 7-Jahresfrist des § 22 UmwstG ist zwar noch nicht vergangen, die geringen Konsequenzen bei Verkauf dieser Beteiligung werden jedoch in Kauf genommen. Mit freundlichen Grüßen
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