Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Vorweggenommene Erbfolge,Rückforderungsrecht

Im Rahmen der Schenkung eines Mandanten ist nachfolgendes Problem aufgetreten. Im Vorfeld der Schenkung von zwei Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt wurden diese nach den gesetzlichen Parametern (insbesondere Bewirtschaftungskostensatz 27 % und Liegenschaftszinssatz 5 %) bewertet, und es ergab sich eine Schenkungsteuer von voraussichtlich rd. 10.000 €. Unter dieser Annahme übertrug der Mandant beide Immobilien an seine Tochter. Das Finanzamt hat beide Immobilien nunmehr unter Zugrundelegung eines Grundstücksmarktberichts vom Gutachterausschuss derart bewertet (insbesondere Bewirtschaftungskostensatz 25 % und Liegenschaftszinssatz 0,1 %), dass sich infolge dieser Bewertung eine voraussichtliche Schenkungsteuer von rd. 180.500 € ergeben wird. Infolge dieser hohen Abweichung im Zusammenhang mit der Schenkungsteuer, die niemals von dem Mandanten gewollt war, besteht die Frage, ob insofern ein Rückforderungsrecht nach § 313 BGB greift und dadurch die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt. Der Schenkungsvertrag selbst enthält keine Rückforderungsrechte, die zur Anwendung kommen könnten. Darüber hinaus kommen Rückforderungsrechte gem. §§ 527, 528 oder 530 BGB nicht in Betracht. Insgesamt besteht die Frage darin, dass die nach den derzeitigen Grundstücksbewertungen voraussichtlich unerwartet hohe anfallende Schenkungsteuer, die als solche nicht gewollt war, zu einer Anwendung des § 313 BGB führt und somit ein Rückforderungsrecht zum Tragen kommt, wodurch die Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit erlischt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen