Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Steuerberatungskosten,Weitere Aufwendungen,RB-Verfahren

Guten Tag und folgende Frage: welche Kosten sind bei einer SchSt.- bzw ErbSt-Erklärung abzugsfähig? Klar StB-Kosten für die Erklärungen, aber wie sieht es mit Kosten für Einsprüche gg die Bescheide, auch w. Bedarfswerten aus? Auch Kosten FG-Verf. soweit unterlegen? Sowie Kosten Gutachten für Immo`s, die erst im Einspruchsverf. in Auftrag gegen werden? Entstehen Kosten erst nach Bestandskraft von Bescheiden, könne die noch breücksichtigt werden? Danke vorab für die Infos und besste Grüsse WB
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen