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Grundstücksübertragung,Entstehung der Steuer,§ 9 ErbStG

Unsere Mandantschaft Herr R und Frau H werden sich am 28.09.2023 rechtskräftig scheiden lassen. Am 20.09.2023 überträgt Herr R seiner "Noch"-Ehefrau eine Wohnung im Wert von ca. 300 T€. Der Besitz-, Nutzen- und Lastenübergang wird mit sofortiger Wirkung geregelt. Der Notar wies darauf hin, dass die Eintragungen im Grundbuch erst Anfang Oktober 2023 durchgeführt werden. Frage: Wird die Übertragung noch zum Freibetrag von 500 T€ für Verheiratete vorgenommen? Vielen Dank für die Beantwortung unserer Frage.
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