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Schenkungsteuer,Erbauseinandersetzung

Fall: A und B erwerben als Nacherben Vermögen, welches der Höfeordnung unterfällt im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft. Erblasserin war die Mutter von A und B; Vorerbe war der Bruder der Mutter, welcher nun auch verstorben ist. Erbschaftsteuerlich erwerben A und B das landwirtschaftliche Vermögen von ihrem Onkel. Es gibt nun Probleme mit dem Grundbuchamt, welches sich weigerte, die Ackerflächen auf die Erben umzuschreiben, weil A und B keine Landwirte sind. Nach einem mehrjährigem Rechtsstreit will man sich darauf einigen, dass A nun doch ein Landwirt ist und die Ackerflächen allein auf ihn umgeschrieben werden sollen. Allerdings möchte B natürlich die ihm testamentarisch zustehende Hälfte von A erhalten. Die Ackerflächen sollen verkauft und der Verkaufserlös geteilt werden. Frage: Kann hier eine Schenkung von A an B vorliegen, wenn A ihm die Hälfte des Verkaufserlöses auskehrt? Meines Erachtens liegt hier eine reine Erbauseinandersetzung vor, welche nicht schenkungsteuerpflichtig ist. Die Erbschaftsteuer auf den Tod des Onkels wird ohne Berücksichtigung der Erbauseinandersetzung festgesetzt, also in diesem Fall, dass A und B jeweils die Hälfte der Ackerflächen erhalten haben.
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