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Vorkaufsrecht,Grundstücksbewertung

Ein Elternteil überträgt an seine beiden Kinder jeweils eine Eigentumswohnung und behält sich einen lebenslangen Nießbrauch vor. Im Übergabevertrag ist ein Vorkaufsrecht vereinbart worden. Demnach hat jedes Kind ein unbefristetes Vorkaufsrecht an der dem anderen Kind übertragenen Eigentumswohnung zum in der Übertragung festgelegten Bewertungswert. Führt ein solches Recht schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabevertrags zu einem Umstand, der nach § 9 Abs. 2 S. 2 BewG zu berücksichtigen ist? Sollte im späteren Zeitverlauf das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, führt dies dann zu einem teilentgeltlichen Erwerb zwischen den Geschwistern? Sollte dem so sein, nach welchem Maßstab würde die Aufteilung erfolgen?
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