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Spanien,Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Fall hat ein Mandant eine Wohnung auf Mallorca geerbt. Die Wohnung wurde in Spanien bewertet und dafür sind in Spanien Erbschaftsteuer plus Notargebühren etc. angefallen. Unsere Fragen sind ob wir den in Spanien ermittelten Wert ansetzen können und ob die spanische Erbschaftsteuer in Deutschland ohne Einschränkungen ansetzbar ist? Wenn Sie mehr Informationen benötigen melden Sie sich gerne. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Moritz Schleifenbaum
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