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AUslandsvermögen,§ 2 ErbStG,Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandantschaft (in Deutschland steuerpflichtiger Bürger) besitzt folgendes -ausländisches- Vermögen: 100 % Anteile an der XXX GmbH mit Sitz in Wien 75 % XXX Group Kroatien (Kroatische Kapitalgesellschaft) mit Sitz in Sibenik (die restlichen 25 % der XXX Group Kroatien hält die o.g. XXX GMbH mit Sitz in Wien) Beide Firmen möchte unsere Mandantschaft an seine Tochter (welche in Deutschland lebt und hier steuerpflichtig ist) schenken. Nun zu meinen Fragen: grds. greift hier ja das deutsche Schenkungssteuerrecht? Wir gehen davon aus, auf das ganze Weltvermögen? Greifen die Befreiuungen für Betriebsvermögen nach dt. Recht? Wie werden die Firmen für Zwecke dieser Schenkung bewertet (nach welchem Recht?) Besten Dank & viele Grüße Sandra Mühl Steuerberaterin
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