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Familienheim,§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG,Schenkung

M ist mit F verheiratet. Beide haben ein gemeinsames volljähriges Kind K. M bewohnt mit F und K ein schuldenfreies Einfamilienhaus EFH 1, das dem M bis vor kurzem gehörte und einen Wert von 10 Mio. € hat. M übertrug der F kürzlich das selbstgenutzte EFH 1, wobei sich M ein Wohnrecht daran vorbehielt und dem K ein lebenslanges Wohnrecht daran einräumte, so dass alle drei das EFH 1 derzeit bewohnen. Nun wollen M und F in derselben Stadt ein neues Familienheim EFH 2 mit einem Wert von 15 Mio. € beziehen. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für M, F und K aus der ersten Schenkung und aus dem zweiten Erwerb, a) wenn M das neue Anwesen EFH 2 erwirbt und der F anschließend schenkt bzw. F das neue Anwesen erwirbt und M den Kaufpreis entrichtet und beide dieses anschließend bewohnen (K bewohnt weiterhin das EFH 1)? b) wenn M das vor dem Neuerwerb des EFH 2 der F unentgeltlich unter Wohnrechtsvorbehalt/-zuwendung überlassene EFH 1 zusätzlich noch zurückkauft?
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