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Einbringung,junges Verwaltungsvermögen,Betriebszugehörigkeit

T hat in 03/2022 die T GmbH & Co. KG gegründet und hält 100 % an den Anteilen als Kommanditist und ist zu 100 % an der Komplementär-GmbH (V-GmbH) beteiligt, die keine Anteile an der T GmbH & Co. KG hält. Mit Vertrag aus Dez. 2022 bringt er die Anteile an der R GmbH mit Wirkung zum 31.12.2022 in die T GmbH & Co. KG ein. Im Anschluss beteiligt er seine Tochter zu 50 % an der T GmbH & Co. KG, indem er 50 % seiner Kommanditanteile sowie 50 % der GmbH-Anteile an der V GmbH überträgt. Haben wir durch die Einbringung nun unbegünstigtes „junges“ Verwaltungsvermögen bekommen, so dass die Übertragung an die Tochter „voll“ steuerpflichtig ist (Anm.: neues BMF-Schreiben hierzu)?
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