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Erbauseinanderansetzung,§ 3 Nr. 3 GrEStG

2 Brüder haben bisher 1 Objekt mit Verkehrswert 98.000,00 €, 1 Objekt mit Verkehrswert 489.000,00 € und 1 Objekt mit Verkehrswert 543.000,00 € in Form einer Erbengemeinschaft mit Nießbrauch zu Gunsten der Mutter besessen. Sie möchten nun nach dem Tod der Mutter die Erbengemeinschaft beenden. Der erste Sohn übernimmt das Objekt mit dem Verkehrswert 543.000,00 €, der zweite Sohn das mit dem Verkehrswert 489.000,00 €. Der erste Sohn möchte den Wertausgleich über eine Zahlung an den zweiten Sohn durch Geldzahlung ausgleichen. Das Objekt mit dem Verkehrswert 98.000,00 € soll entweder verkauft oder vom zweiten Sohn übernommen werden. Die erste Frage lautet: fällt bei der Übertragung der hälftigen Anteile jeweils auf den anderen Bruder Grunderwerbsteuer an? Die zweite Frage lautet: wie ist die Geldzahlung in erbschaftsteuerlicher und einkommensteuerlicher Sicht zu werten? Meines Erachtens dürfte sie keine Steuer auslösen, da ja nur hierdurch beide Brüder wertmäßig den gleichen Betrag geerbt haben. Wäre es nicht sinnvoller statt einer Geldzahlung die beiden ersten Objekte auf den zweiten Sohn zu übertragen? Damit wäre die Gleichstellung doch auch bis auf eine kleine Differenz herbeigeführt. Der erste Sohn würde dann 543.000 € erben und der 2. Sohn 489.000 € + 1/2 von 98.000 €. Weiter würde er die andere Hälfte, die ja seinem Bruder zustehen würde, als Wertausgleich erhalten. Falls Sie weitere Angaben benötigen, bitte ich um Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen Annette Dortans
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