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Steuerklasse,Eltern und Großeltern

Die Brüder T und M sind zu je 1/2 Eigentümer eines Grundstücks im Wert von insgesamt ca. 600.000 €. T will auf dem Grundstück bauen. M ist bereit, T seine Hälfte des Grundstücks unentgeltlich zu überlassen. Da der Freibetrag nach § 16 ErbStG für Geschwister, Steuerklasse II, nur 20.000 € beträgt, ist Tim auf die Idee gekommen, dass M seine Hälfte des Grundstücks nicht ihm, sondern seinem Vater und seiner Großmutter zu je 1/2 unentgeltlich überlässt, so dass der Vater vom Wert der Grundstückshälfte ca. 150.000 € und die Großmutter ebenfalls ca. 150.000 € wertmäßig erhält. T geht davon aus, dass die persönlichen Freibeträge von Vater und Großmutter jeweils 200.000 € betragen. Meiner Auffassung nach würde der Freibetrag nur jeweils 100.000 € betragen und auch nur dann, wenn es sich dabei um einen Erwerb von Todes wegen handeln würde. Da aber Vater wie Großmutter leben, würde nur jeweils der Freibetrag von 20.000 € nach Steuerklasse II (Steuersatz ca. 20 %) zutreffen. Ist das so richtig? Denn wenn das so richtig ist, würde der nächste Schritt, Schenkung der Grundstücksbeteiligung durch Großmutter und Vater an T, im Hinblick auf die Belastung mit Schenkungsteuer für den ersten Schritt wenig Sinn machen.
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