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Verwaltungsvermögen,Personalwohnheim,Schuldenbegriff

V, A, B und C sind an einer KG beteiligt, deren Geschäftstätigkeit der Betrieb eines Krankenhauses ist. V ist der Vater von A, B und C. Nach dem Tod von V erben die Kinder A, B und C seine KG-Anteile. Im Betriebsvermögen der KG befindets sich unter anderem auch ein Grundstück, das als Personalwohnheim genutzt wird, d.h., darin befindliche Wohnungen/Zimmer werden dem Personal (grundsätzlich) entgeltlich für Wohnzwecke überlassen. Handelt es sich bei diesem Grundstück (Personalwohnheim) um begünstigtes Verwaltungsvermögen? Die KG hat Anspruch auf Fördermittel nach dem KHG. Für die bewilligten Fördermittel wurde eine Forderung gegenüber der Bewilligungsstelle aktiviert. Eine Rückzahlungsverpflichtung für die Fördermittel würde grundsätzlich nur dann bestehen, wenn die begünstigte Verwendung nicht nachgewiesen werden könnte. Der bewilligte, aber noch nicht investierte Betrag wurde als Verbindlichkeit passiviert. Ist diese Verbindlichkeit bei den Schulden zu berücksichtigen?
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