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Verschonungsabschlag,Vollverschonung

Sehr geehrte Damen und Herren, es stellen sich folgende Fragen zum nachfolgend aufgezeigten Sachverhalt mit der Bitte um Beantwortung: Vater schenkt an Tochter am 01.01.2023 - 6% Anteil an A-GmbH - 6% Anteil an B-GmbH Es liegt begünstigungsfähiges Vermögen nach §13b ErbStG vor. Das begünstigte Vermögen nach § 13b (2) ErbStG beträgt: Anteil A-GmbH: 70.000€ Anteil B-GmbH: 60.000€ Gibt es vor dem Hintergrund der doppelten Schenkung (Vorerwerbe § 14 ErbStG) eine Beschränkung dahingehend, dass der 85% Verschonungsabschlag nicht mehrfach innerhalb einer bestimmten Frist berücksichtigt werden darf? Für den Abzugsbetrag (150.000€ nach § 13a (2) S.1-S.3 ErbStG) besteht eine 10 Jahres-Sperrfrist vor, bei Erwerben von derselben Person. Gibt es auch für die 85% eine derartige Sperrfrist bei Erwerben derselben Person? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Hans Täumel
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