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Abgrenzung Wohnungseigentum,Mietwohngrundstück,§ 182 BewG

Es geht um eine bewertungsrechtliche Thematik. Unser Mandant besitzt alle drei Wohnungen eines Mehrfamilienhauses. Zu bewerten ist das MFH im Ganzen sowie jede einzelne Wohnung. Die Wohnungen sind im Vergleichs- bzw. Sachwertverfahren zu ermitteln. Ist nun das Mehrfamilienhaus auch im Sachwertverfahren zu bewerten oder greift hier das Ertragswertverfahren, da es als wirtschaftliche Einheit gesehen wird? Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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